Rund die Hälfte der Landesfläche Brandenburgs wird landwirtschaftlich genutzt. Die Betriebe sind im bundesweiten Vergleich häufig größer strukturiert, was historisch durch die Landwirtschaft der ehemaligen DDR geprägt ist. Charakteristisch sind große Ackerflächen mit Kulturen wie Roggen, Weizen, Raps und Mais. Aufgrund der sandigen Böden und trockenen klimatischen Bedingungen spielt die Anpassung an Trockenheit eine besondere Rolle. Gleichzeitig gibt es bedeutende Grünlandflächen für Rinderhaltung sowie eine wachsende Bedeutung des ökologischen Landbaus. Die Landwirtschaft prägt große Teile der brandenburgischen Kulturlandschaft und ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum.
Lutz Wercham
FREIE BAUERN Brandenburg
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FREIE BAUERN und Landesregierung ziehen beim Moorschutz an einem Strang. Beim Ortstermin auf einem Milchviehbetrieb im uckermärkischen Zollchow stellten der Landessprecher der FREIEN BAUERN Brandenburg Marco Hintze und Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel klar, dass die angestrebte Wiedervernässung der Moore im Regelfall zu einer Verbesserung der Grünlandnutzung durch Rinder und Schafe führen wird. An dafür besonders geeigneten Standorten kann eine Überstauung der Flächen sinnvoll sein. Mit ihrem Moorschutzprogramm leiste die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des angespannten Wasserhaushalts, sagte Vogel: „Richtig umgesetzt nützt die Vernässung dem Klimaschutz und der Landwirtschaft gleichermaßen.“ Öffentliche Mittel sollten deshalb schwerpunktmäßig in die Gewässerbewirtschaftung fließen, betonte Hintze: „Wir wollen keine Entschädigungen, sondern wir wollen weiter auf unseren Moorflächen produzieren.“
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Die FREIEN BAUERN Brandenburg haben an die Landtagsabgeordneten appelliert, das Verfahren zum Agrarstrukturgesetz an sich zu ziehen. Der vom Landwirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf sei „in Gänze ungeeignet“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. „Wir befinden uns erneut in einer Situation, wo der breite politische Wille, ortsansässige Landwirte gegen überregionale Investoren zu stärken, durch Teile der Ministerialbürokratie blockiert wird“, sagte Politikreferent Reinhard Jung, Nebenerwerbslandwirt aus Lennewitz. Statt einer klaren und praktisch umsetzbaren Bevorteilung selbständiger ortsansässiger Landwirte beim Flächenerwerb enthalte der Gesetzentwurf ein „Sammelsurium schädlicher, wirkungsloser und überflüssiger Regelungen“, kritisieren die FREIEN BAUERN und nennen unter anderem die Gleichstellung gemeinnütziger Organisationen mit Landwirten, den staatlichen Flächenkauf auf Vorrat, die Gründung einer eigenen Siedlungsgesellschaft und die Regulierung des Pachtmarktes. Jung spricht sich für einen völligen Neubeginn des Verfahrens aus, indem zunächst ein politisch zielführendes und rechtssicher anwendbares agrarstrukturelles Leitbild formuliert und dann ein Landesgesetz in enger Anlehnung an das bestehende Grundstücksverkehrsgesetz beschlossen wird. Jung: „Noch ist es nicht zu spät für eine Kurskorrektur. Wenn die Landtagsabgeordneten beim Agrarstrukturgesetz jetzt das Heft des Handelns in die Hand nehmen, kann dieser wichtige Punkt des Koalitionsvertrages noch zum Wohle unserer heimischen Landwirtschaft verwirklicht werden.“
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Die FREIEN BAUERN Brandenburg haben das vom Landwirtschaftsministerium vorgelegte Eckpunktepapier zum geplanten Agrarstrukturgesetz abgelehnt. „Alle Überlegungen kranken daran, dass die Landesregierung kein politisch zielführendes und rechtssicher anwendbares agrarstrukturelles Leitbild formuliert und beschlossen hat“, scheibt Landessprecher Marco Hintze an Landwirtschaftsminister Axel Vogel und verweist auf den vor zwei Jahren eingebrachten Vorschlag der FREIEN BAUERN: „Das Gesetz sollte ortsansässige selbständige Landwirte stärken – und zwar sowohl Inhaber von Familienbetrieben als auch in verantwortlicher Position tätige Teilhaber von Genossenschaften. Entscheidend ist, dass wir beim Flächenerwerb diejenigen Menschen bevorzugen, die vor Ort Landwirtschaft betreiben, und im Gegenzug diejenigen Betriebe benachteiligen, die sich im Besitz überregionaler Investoren befinden.“ Statt bestehende Spielräume des Bodenrechts zugunsten der märkischen Bauern auszureizen, würden sich die Eckpunkte in sinnlosen Einzelheiten verlieren, bedauert der 50jährige Landwirt aus dem havelländischen Krielow: „Kein Mensch braucht eine Siedlungsgesellschaft, die auf Verdacht Flächen kauft, um sie irgendwann irgendwelchen gemeinnützigen Organisationen zuzuschanzen.“ Wenn allerdings eine große Agrarholding mit Sitz in Niedersachsen einem ortsansässigen Landwirt zehn Hektar vor der Nase wegkauft, sollte dieser wenigstens die Chance haben, zu den Konditionen des Kaufvertrags einzusteigen, meint Hintze und wünscht sich für das Agrarstrukturgesetz „umsetzbare Regelungen“.
